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Gutachten weg - - was nun?

ABE und Teilegutachten kommen schnell unter die Räder.
Bei uns bekommen Sie Hilfe.

   
 
 

Prüfzeugnisse Übersicht über die gemäß § 19 Abs. 3 StVZO zulässigen

Einzel-Betriebserlaubnis

Wird der Umbau als "Komplett-Umbau", wie z.B. eine Kombination von Motor sowie serienfremden Rahmen und Zubehörteilen, durchgeführt, so wird der Motorroller durch eine Einzel-Betriebserlaubnis oder ein Typ-Gutachten für Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen. Das Fahrzeug ist in diesem Fall von einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu überprüfen, der ein Gutachten erstellt ( § 21 der StVZO ). Mit diesem Gutachten kann man bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Fahrzeugbrief beantragen. Durch das Straßenverkehrsamt wird dann eine Einzel-Betriebserlaubnis für den Motorroller erteilt.

Teilegutachten

Statt einer aufwendigen und teuren ABE können die Hersteller auch ein TÜV-Gutachten in Form eines Prüfberichts erstellen lassen. Das TÜV – Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht bezogen auf ein bestimmtes Fahrzeug. Aus diesem Grund muss das jeweilige Kfz beim TÜV vorgeführt werden, um den Gegenstand in die Papiere eintragen zu lassen. Häufig ist dies bei Lenkern oder Scheiben der Fall. Zubehörteile solten bei einem Umbau ein Teilegutachten besitzen, dies erleichtet die Abnahme. Dieses Gutachten ist immer mitzuführen.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich, wenn der Umbau die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte ( z.B. bei der Verwendung anderer Felgen- oder Reifengrößen ). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird schriftlich vom Hersteller erstellt. Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus ( z.b. bei Reifen, hier wird evtl. eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt oder bei Bremssystemen, welche nurr in Verbindung mit bestimmten Rädern zulässig sind ).

 

 

 

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News

Umbau in der Firma

03.02.2012 08:40 | 0 Kommentare

Betriebsferien vom 10.02 - 15.02.2012  Bestellungen und Anfragen werden erst ab dem 15.02 wieder bearbeitet.       *** Ihr AF-Carparts Team ***

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Betriebsferien 2012

12.12.2011 10:56 | 0 Kommentare

 Auch wir brauchen einmal Pause: Aus diesem Grund möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass sich die gesamte Mannschaft vom 07.01.2012 bis einschließlich 12.01.2012 in den wohl verdienten Betriebsferien befindet.

Des Weiteren werden Fragen und Bestellungen erst ab dem 13.01.2012 bearbeitet.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr AF-Carparts Consulting Team

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