Ja

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach § 22a der deutschen Straßenverkehr-Zulassungsordnung (StVZO) und müssen dadurch nicht von einem Prüfinstitut (z.B. dem TÜV) genehmigt oder eingetragen werden. Eine Kopie der Allgemeinen Bauartgenehmigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.



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